Änderungen bei Minijobs ab 2024
Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von bisher EUR 12,00 auf nun EUR 12,41 pro Stunde erhöht worden. Dieser Wert gilt für alle Beschäftigten, somit auch für Minijobber.
Dadurch wurde auch die Verdienstgrenze ab 2024 von monatlich EUR 520,00 auf jetzt EUR 538,00 erhöht. Soweit der Gesamtverdienst eines Minijobbers nicht über der Jahresverdienstgrenze von EUR 6.456,00 liegt, kann bei schwankenden Löhnen auch mehr als EUR 538,00 pro Monat verdient werden. Im Durchschnitt darf jedoch der monatliche Verdienst nicht höher als EUR 538,00 sein. Im Einzelfall sind hier weitere Regelungen zu beachten, insbesondere bei unvorhersehbarem Überschreiten dieser Grenze, z. B. bei Krankheitsvertretung.
Wie bisher beträgt die maximale Arbeitszeit im Minijob rund 43 Stunden pro Monat.
Schon jetzt wurde entschieden, dass der Mindestlohn mit Wirkung ab dem 01. Januar 2025 weiter steigt, dann auf EUR 12,82 je Stunde.