Infos zum Kinderbonus 2021
Aktuelle Steuer-News
Eltern, die in 2021 in mindestens einem Monat Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten einen einmaligen Kinderbonus von EUR 150, der zusammen mit dem Kindergeld für Mai 2021 ausbezahlt werden soll. Eltern mit höherem Einkommen profitieren leider im Ergebnis nicht von diesem Kinder-Bonus, da dieser auf die Steuerersparnis aus Kinder- und Betreuungsfreibetrag angerechnet wird.
Nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer, die z. B. für einen gemeinnützigen Verein oder eine Gemeinde tätig sind, können ab 2021 eine Vergütung von bis zu EUR 3.000 pro Jahr steuerfrei erhalten. Bis 2020 betrug der Freibetrag EUR 2.400. Begünstigt sind u. a. Trainer in Amateursportvereinen, Chorleiter und Dirigenten in Musikvereinen und nebenberufliche Mitarbeiter in einem Impfzentrum. Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im Auftrag gemeinnütziger Einrichtungen, z. B. als Vereinsvorstand oder in der Verwaltung eines Impfzentrums, wird ein Ehrenamtsfreibetrag von EUR 840 (bisher EUR 720) gewährt.
Die Steuerfreiheit für Corona-Beihilfen des Arbeitgebers bis EUR 1.500 wurde bekanntlich bis zum 30.06.2021 verlängert. Diese Beihilfe 2021 ist jedoch nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn nicht schon im Jahr 2020 eine solche Corona-Beihilfe (vom selben Arbeitgeber) gewährt wurde.
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