Balkonkraftwerke sind auch aus steuerlicher Sicht attraktiv
Zur Eigenversorgung mit Ökostrom installieren immer mehr Bürger sogenannte Balkonkraftwerke. Damit wird eigener Strom generiert, in das eigene Stromnetz eingespeist und im Anschluss selbst verbraucht. Der Vorteil gegenüber einer herkömmlichen PV-Anlage besteht darin, dass man die Photovoltaikmodule selbst installieren kann und darf. Für die Inbetriebnahme genügt eine normale Steckdose. Der sogenannte Wechselrichter darf eine maximale Leistung von 800 kW haben. Eine Montage an einem Balkon ist nicht zwingend vorgeschrieben, die Anlage darf alternativ z.B. auch auf dem Dach des Hauses, der Garage, einer Gartenhütte, einer Gebäudewand oder freistehend im Garten platziert werden. Durch die einfache Installation sind diese Anlagen mobil und können bei einem Umzug mitgenommen werden. Sie eignen sich daher auch für Mieter (nach vorheriger Abklärung mit dem Vermieter). Falls kein separater Batteriespeicher installiert wird, erfolgt der Stromverbrauch von allen aktuell stromzehrenden Geräten im Haushalt (z. B. Elektrogeräten im Standby-Modus, WLAN-Router, Gefrier- und Kühlschrank, Wasch-/Spülmaschine, Lampen etc.). Nur mehr benötigter Strom wird vom örtlichen Stromanbieter zugekauft. Aufgrund geringer Installationskosten ergibt sich nach Erfahrungsberichten stets auch ein finanzieller Vorteil, da sich die Stromrechnung des Netzbetreibers deutlich reduziert.
Handelt es sich um ein privat genutztes Objekt (Mietwohnung, Ein- oder Zweifamilienhaus), ist die steuerliche Beurteilung einfach. Selbst wenn für überschüssigen Strom eine Vergütung erzielt würde, wäre diese steuerfrei. Die erzielten Stromersparnisse müssen also nicht versteuert werden.
Im Falle der Installation des Balkonkraftwerkes für ein Mietobjekt wird der erzeugte Strom in der Regel an den Mieter zu fremdüblichen Konditionen verkauft. Auch diese Einnahmen sind steuerfrei. Im Gegenzug sind die Aufwendungen für das Balkonkraftwerk steuerlich nicht absetzbar.