Der beste Riester-Vertrag

Wohn-Riester

Die Varianten von Riester-Verträgen sind vielfältig. Speziell bei Altverträgen wird häufig nicht beachtet, dass man das angesparte Guthaben auch zur Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie verwenden kann.

Durch die voraussichtlich noch länger andauernde Niedrigzinsphase ergibt sich häufig nur ein minimaler Wertzuwachs des angesparten Riester-Guthabens. Kommt es später zur Verrentung des Guthabens ergeben sich enttäuschende Rentenzahlungen. Hinzu kommt zu Beginn der Verrentung eine Entnahme für eine Versicherungsprämie zur Abdeckung des Risikos der Langlebigkeit des Rentenbeziehers.

Will man diesen nicht optimalen Bedingungen entgehen, bietet es sich an, dass man das angesparte Guthaben zur Entschuldung der eigengenutzten Immobilie verwendet. Diese Entnahmemöglichkeit besteht auch für länger zurückliegende Immobilienanschaffungen. Einzige Voraussetzung ist, dass noch Darlehensverbindlichkeiten aus der Anschaffung bestehen.

Allerdings muss einschränkend berücksichtigt werden, dass z. B. die Erweiterung einer Wohnung (Wintergartenausbau) nicht unter eine begünstigte Riester- Entnahme fällt. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil vom 20.03.2019 entschieden.

Die Ansparung eines Riester-Vertrages mit den Höchstbeträgen führt in der Erwerbsphase zu erheblichen Steuerersparnissen und stellt damit die optimale Nutzung eines Riester-Vertrages dar. Grundsätzlich können nur Arbeitnehmer „riestern“. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein Unternehmerehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließen kann. Mit dem Riester-Vertrag Steuern sparen und die eigene Immobilie entschulden kann ein optimaler Baustein für Ihre private Altersversorgung sein.

Zurück

Copyright 2024 © Klemcke Kreyenschmidt