Erste Steueränderungen ab 2025
Einige geplante Steuerregelungen wollte die untergehende Ampelkoalition bis Ende 2024 noch beschließen. Hier eine kleine Auswahl von interessanten bereits beschlossenen Änderungen mit Wirkung ab 2025:
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf EUR 12,82 pro Stunde und damit einhergehend die Minijobgrenze auf EUR 556 pro Monat.
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer erhöht sich ab 2025 auf EUR 25.000 Gesamtumsatz des maßgeblichen Vorjahres (bisher EUR 22.000).
Die Leistungsgrenze für einkommensteuerfreie Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern wurde wie geplant auf 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit angehoben (die bisherige Obergrenze lag bei 15 kWp je Einheit). Unverändert kann jeder Steuerpflichtige jedoch nur Anlagen bis zu einer Gesamtleistung von 100 kWp steuerfrei betreiben.
Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wurde auf 8 Jahre (bisher 10 Jahre) verkürzt. Somit dürfen Buchungsbelege aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 nach dem Jahreswechsel vernichtet werden, falls keine Besonderheiten vorliegen (z. B. laufende Betriebsprüfung o. ä.).