Aktuelle Infos zur Förderung von Elektrofahrzeugen
Um die Verbreitung von Elektroautos zu fördern, gibt es vom Staat und den Herstellern als Subvention den sogenannten Umweltbonus.
Innovationsprämien für Elektrofahrzeuge gibt es für entsprechende Neufahrzeuge (Höhe der Förderung ist abhängig vom Nettolistenpreis des Basismodells), Leasingfahrzeuge (volle Förderung nur für Leasingverträge mit einer Laufzeit ab
24 Monaten) und Gebrauchtwagen (das Datum der Erstzulassung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein).
Gefördert werden grundsätzlich nur Fahrzeuge, die auf der veröffentlichten BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
Ab 2023 beträgt der maximale Zuschuss bei Neuwagen Euro 6.750 für „Stromer“.
Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro gefördert – mit reduzierten Summen.
Plug-in-Hybride werden ab 2023 nicht mehr gefördert.
Ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
Trotz Lieferproblemen ist der Antrag erst nach Zulassung möglich.
Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung. Wenn der Fördertopf leer ist, gibt es auch keine Zuschüsse mehr.
Batterieelektrische Autos mit elektrischen Reichweiten von mindestens 40 Kilometern oder einem CO₂-Ausstoß von weniger als 50 g/km können ein E-Kennzeichen erhalten. In vielen Städten ist damit das Parken im öffentlichen Parkraum gebührenfrei möglich.