Gestaltungsüberlegungen zur Erbschaft-/Schenkungsteuer
Ab dem Jahr 2023 sollen Grundstücksübertragungen zu einer höheren Steuerbelastung führen, da die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte durch geänderte Bewertungsfaktoren um etwa 20 % steigen werden. Diese erst einmal unerfreuliche Erkenntnis sollte zumindest bei etwas höherem Vermögen, welches später in den so genannten Nachlass fällt, dazu Anlass geben, über eine steuerliche Optimierung nachzudenken.
Beispiel: Hat im Rahmen einer Ehe nur ein Ehepartner das gesamte Vermögen in seinem Eigentum, könnte dieses vor Übertragung auf gemeinsame Kinder möglicherweise zum Teil auf den vermögenslosen Ehepartner übertragen werden und erst dann zeitversetzt auf Kinder schenkweise übertragen oder später vererbt werden. Zwischen Ehepartnern beträgt der persönliche Freibetrag EUR 500.000 und für jedes Kind jedem Elternteil gegenüber EUR 400.000.
In solchen Fällen ist es obligatorisch, auch ein entsprechendes Testament zu errichten. Weiterhin ist bei Immobilienübertragungen meist auch der Vorbehalt von Wohn- oder Nießbrauchrechten zielführend.
Am Anfang solcher Überlegungen sollte immer eine Art „Kassensturz“ stehen: Wieviel Vermögen ist aktuell bei welcher Person vorhanden und was würde passieren, wenn dies so bliebe oder auch entsprechend verändert würde?
Im Ergebnis lässt sich durch ein geschicktes und bedachtes Vorgehen möglicherweise dann auch die zukünftig höhere Besteuerung verhindern oder zumindest abmildern.