Neue Regeln für Photovoltaikanlagen
Ab dem 01. Januar 2004
Viele Privatleute haben auf ihrem Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage und speisen damit Strom ins öffentliche Netz ein.
Nach einer neuen Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung gelten bei einer installierten Leistung bis zu 10 KW und einer Inbetriebnahme der Anlage ab dem 01. Januar 2004 neue Regeln. In diesen Fällen kann beim Finanzamt beantragt werden, dass die Anlage ab sofort bei der Einkommensteuer und auch bei der Gewerbesteuer nicht mehr berücksichtigt wird, selbst wenn mit der Anlage Gewinne erzielt werden. Dies gilt nicht nur für Neuanlagen, sondern auch bei so genannten Altanlagen für alle Jahre deren Steuerbescheid noch geändert werden kann.
Stellen Sie den Antrag nicht, versteuern Sie die Einkünfte auch weiterhin und müssen eine Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen.
Diese Vereinfachungsregelung gilt nicht für gewerblich genutzte oder vermietete Immobilien und auch nicht für Altanlagen, die vor dem 01. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden.
Unabhängig davon, ob ein Antrag auf Nichtberücksichtigung bei der Einkommensteuer gestellt wird, müssen Umsatzsteuererklärungen aber weiterhin abgegeben werden.