Homeoffice-Pauschale
Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause aus
Aktuell ist das Thema Homeoffice nach wie vor im Brennpunkt, denn immer mehr Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause aus. Bereits für die Jahre 2020 und 2021 gibt es eine Homeoffice-Pauschale als steuerliche Förderung, geregelt im Jahressteuergesetz 2020. Demnach wird eine Pauschale von 5 Euro täglich berücksichtigt, wenn an einem Arbeitstag sämtliche beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice erbracht werden und kein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer existiert. Maximal werden jährlich 120 Tage zu je 5 Euro, in Summe also 600 Euro, steuerlich berücksichtigt.
Falls doch ein steuerlich abzugsfähiges Arbeitszimmer vorliegt, gibt es ein Wahlrecht, ob man diese Aufwendungen wie bisher geltend macht oder aber alternativ die 5-Euro-Pauschale je betreffenden Arbeitstag.
Arbeitsmittel können in beiden Fällen zusätzlich abgezogen werden. Dies sind zum Beispiel Ausstattungsgegenstände wie Schreibtisch, Büroausstattung sowie notwendige EDV.