NRW setzt ab Mai 2025 auf KI-Unterstützung
Ab Mai 2025 setzt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen erstmals ein KI-gestütztes Modul ein. Ziel ist das Erreichen effektiverer, schnellerer und kürzerer Bearbeitungszeiten.
Unter den vier Finanzämtern der Pilotierungs-Phase befindet sich auch das Finanzamt Bielefeld-Außenstadt. An der Art der Abgabe der Steuererklärung ändert sich nichts, die KI dient im Hintergrund dazu, bestimmte Angaben schneller zu prüfen und Hinweise auf mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen.
Vorerst werden nur Arbeitnehmer-Fälle (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ggf. mit Kapitalerträgen abzgl. Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen) damit bearbeitet.
Geplant ist zukünftig eine Ausweitung auf weitere Einkünfte und die landesweite Einführung dieses digitalen Werkzeugs. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung digitale Verwaltung, in der bereits Anwendungen wie ChatGPT und Google Gemini für den dienstlichen Gebrauch freigegeben sind. Dazu gibt es rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen zwecks Wahrung des Steuergeheimnisses und zur Definition klarer Grenzen und verantwortungsvoller Handhabung der technischen Möglichkeiten.