Reform der privaten Altersvorsorge:
Neue Regeln ab 2027
Riester-Verträge können in der bisherigen Form nur noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Ab 2027 gelten neue Regeln für Neuverträge und auf Wunsch auch für bestehende Verträge.
Staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge müssen künftig nicht mehr zwingend eine vollständige Rückzahlungsgarantie bieten. Es sind auch Verträge mit eingeschränkter oder ohne Garantie möglich, die höhere Renditechancen eröffnen.
Anbieter müssen zwei Standarddepot-Verträge mit unterschiedlichen Risikoklassen anbieten, bei denen die jährliche Rendite maximal um einen Prozentpunkt durch Kosten gemindert werden darf.
Mindestens 70 % des Kapitals müssen weiterhin als Rente ausgezahlt werden, die voll steuerpflichtig ist.
Ab 2027 können auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken die Förderung nutzen.
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt zukünftig 120 €.
Die staatliche Zulage richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und beträgt zwischen 60 und 540 € pro Jahr, zusätzlich 120 bis 300 € je Kind. Bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag gibt es weiterhin eine einmalige Zulage von 200 €.
Wie bisher kann alternativ zur Zulage ein Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, wenn dieser günstiger ist.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern zahlt jährlich 1.200 € in einen Riestervertrag ein und erhält ab 2027 (bei Wechsel ins neue Recht) eine höhere Zulage (990 € statt bisher 775 €) oder kann einen höheren Sonderausgabenabzug nutzen.
Allerdings ist bei neuem Recht der Rentenbeginn künftig frühestens ab 65 Jahren möglich statt wie bisher ab 62 Jahren.