Sozialversicherung 2023
Aktuelles und Planung
Auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts ist aktuell viel Bewegung. Bereits seit Anfang Oktober 2022 wurde die Minijobgrenze auf EUR 520 monatlich angehoben. Zeitgleich wurde auch die Grenze für so genannte Midijobs auf EUR 1.600 angehoben. Bei diesen Midijobs handelt es sich um monatlichen Arbeitslohn in der Gleitzone zwischen EUR 521 und EUR 1.600. Arbeitnehmer zahlen in diesem Bereich nur reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung, der Arbeitgeber dafür aber umso mehr. Im Ergebnis wird für diesen Bereich die klassische Halbteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgehoben.
Für 2023 ist geplant, diese Grenze von EUR 1.600 auf nun EUR 2.000 anzuheben. Im Ergebnis werden dadurch betroffene Arbeitnehmer weiter etwas entlastet, jedoch zu Lasten erhöhter Beiträge für den Arbeitgeber.
Ab 2023 soll auch die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner entfallen. Bisher gab es eine Jahresgrenze von EUR 6.300 bzw. seit der Pandemie von rund EUR 46.000 pro Jahr. Bei Überschreitung dieser Hinzuverdienstgrenze wurden bisher die Rentenbezüge des Frührentners gekürzt. Erfreulicherweise wird dies ab dem kommenden Jahr kein Thema mehr sein.