Steuerentlastungen für Arbeitnehmer 2020

Steuerliche Verbesserungen für Arbeitnehmer

Für viele Arbeitnehmer gibt es im neuen Jahr steuerliche Verbesserungen. Die Verpflegungspauschalen wurden für Berufstätige bei einer Auswärtstätigkeit von mehr als 8 Stunden von bisher 12 Euro auf nun 14 Euro pro Tag erhöht. Für mehrtägige Dienstreisen gilt bei einer Abwesenheit von 24 Stunden aktuell ein Betrag von 28 Euro statt vorher 24 Euro. Für Berufskraftfahrer, die mehrtägig “auf Achse“ sind und im Fahrzeug übernachten müssen, gilt jetzt eine Kraftfahrerpauschale in Höhe von 8 Euro pro Arbeitstag. Finanzieren Mitarbeiter ein so genanntes Jobticket vom eigenen Gehalt, kann dieses mit 25 % pauschal versteuert werden und es entstehen keine Sozialabgaben. Wird das Jobticket zusätzlich zum Gehalt gezahlt, ist es nach wie vor steuer- und auch sozialversicherungsfrei. Ein vom Arbeitgeber überlassenes E-Fahrzeug, das auch privat genutzt werden darf, unterliegt im Gegensatz zu “normalen“ Fahrzeugen mit monatlich nur 0,5 % vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil der Versteuerung. Handelt es sich um ein emissionsfreies Elektrofahrzeug mit einem Listenpreis von maximal 40.000 Euro, vermindert sich der zu versteuernde geldwerte monatliche Vorteil sogar auf 0,25 % vom Bruttolistenpreis. Erhalten Beschäftigte zusätzlich zum Gehalt ein Dienstfahrrad vom Arbeitgeber, ist dieses auch bei privater Mitnutzung nun sogar bis zum Jahr 2030 steuerfrei.

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