Plötzlich wird der Zugewinn-Ausgleich zur Steuerfalle

Wir informieren Sie über die Möglichkeiten

Ehegatten können aus unterschiedlichen Gründen einen so genannten Zugewinnausgleich vereinbaren. Der häufigste Fall dürfte sicherlich aus Anlass einer Scheidung vorkommen.

In einem konkreten Fall hatten Ehegatten neben einer Familienwohnung auch gemeinsam eine Wohnung zur Vermietung in den letzten 5 Jahren erworben.

Beide Objekte sind zwischenzeitlich im Wert gestiegen. Wird nunmehr im Rahmen des Zugewinnausgleichs der Miteigentumsanteil auf den jeweils anderen Partner übertragen, dann kommt es beim Familienheim aufgrund der bisherigen Eigennutzung nicht zur Versteuerung eines Spekulationsgewinns. Bei der vermieteten Wohnung entsteht für den Ehegatten, der seinen Anteil im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung auf den anderen Partner überträgt, ein zu versteuernder Spekulationsgewinn.

Dies könnte nur vermieden werden, wenn die Übertragung erst nach mehr als 10 Jahren nach dem Erwerb erfolgt.

Mit diesem Ergebnis rechnen die Wenigsten.

Bevor Sie eine böse Überraschung erleben, lassen Sie sich beraten, ob andere Möglichkeiten zur Steuerminderung bestehen.

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