Steuerfreie Ausgaben-Pauschale auch für Selbständige?

Wird der Bundesgerichtshof, die vorteilhafte Behandlung von Bundestagsabgeordneten kippen?

Ein Selbständiger bleibt hartnäckig und will sich mit der Entscheidung des Finanzgerichtes Niedersachsen nicht abfinden. Hintergrund des Verfahrens ist die steuerfreie Kostenpauschale i.H.v. Euro 50.448, die Bundestagsabgeordneten zur Verfügung steht und von diesen nicht zu belegen ist. Das Finanzgericht sieht selbst dann keinen Grund der Klage des Selbständigen stattzugeben, wenn dieser Sachverhalt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße und damit verfassungswidrig sei. Er hat deshalb Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Der Steuerzahler strebt mit seiner Klage zwei Dinge an: Zum einen will er die Abgeordnetenpauschale auf den Prüfstand stellen. Er geht davon aus, dass die tatsächlichen Aufwendungen der Abgeordneten wohl deutlich unter den Pauschalen liegen und diese deshalb zu einem Großteil verschleiertes steuerfreies Einkommen beziehen. Zum anderen will er künftig aber auch selbst von der Pauschalierung bei den Betriebsausgaben profitieren. Er fühlt sich deshalb gegenüber Bundestagsabgeordneten über Gebühr benachteiligt.

Man kann sicherlich gespannt sein, ob sich der Bundesfinanzhof traut, die vorteilhafte Behandlung der Bundestagsabgeordneten zu kippen.

Sie können dieses Verfahren aber auch zum Anlass nehmen, Ihren Bundestagsabgeordneten anzusprechen, ob die derzeitige Praxis rechtens ist.

Als Steuerpflichtige würden wir uns über einen positiven Ausgang des Verfahrens freuen!

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