Aktivrentengesetz: Steuerliche Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter vorgelegt, bekannt als Aktivrentengesetz. Ziel des Gesetzes ist es, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen und die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu gestalten. Das Konzept der Aktivrente zielt darauf ab, den steuerlichen Druck auf Arbeitsentgelt im Alter zu verringern und somit die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus zu fördern. Dies geschieht durch die Einführung eines monatlichen Steuerfreibetrags von 2.000 Euro für Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung.
Bereits schon jetzt kommt erhebliche Kritik auf. Hohe Umsetzungskosten, mögliche Ungleichbehandlungen, negative Arbeitsmarkteffekte, mangelnde Flexibilität, erhöhte Bürokratie und Zweifel an der Akzeptanz in der Bevölkerung werden befürchtet. Die Gefahr einer Ungleichbehandlung entsteht für verschiedene Altersgruppen, Einkommensschichten, Branchen und zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen. Jüngere Menschen und geringverdienende Arbeitnehmer könnten benachteiligt werden, während Selbständige von den Vorteilen komplett ausgeschlossen bleiben. Es fehlt insgesamt an Flexibilitätsoptionen für unterschiedliche Arbeits- und Lebenssituationen. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzentwurf noch nachgebessert wird bis zum in Kraft treten zum 01. Januar 2026.
