Steuerliche Überlegungen zum Jahreswechsel 2025/2026
Zum Jahreswechsel bietet sich die Gelegenheit, steuerliche Maßnahmen zu planen und gegebenenfalls Vorteile zu sichern. Ob im privaten Bereich, für Arbeitnehmende, Vermieter oder Unternehmer – kluge Entscheidungen zur Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben können Steuerlasten optimieren. Dazu ein kurzer Überblick:
Privater Bereich: Ausgaben clever planen
Bei Sonderausgaben wie Spenden oder außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Arzneimittelkosten) lohnt es sich, die persönliche Einkommenssituation zu prüfen. Wird die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten, können offene (Arzt-)Rechnungen besser ins Folgejahr verschoben werden, falls sich dort ein Steuervorteil ergibt. Auch Handwerkerleistungen sollten im Hinblick auf den Höchstbetrag von 6.000 Euro vorausschauend in das richtige Jahr geplant werden.
Selbständige und Unternehmen: Gewinn steuern
Gewerbetreibende und Freiberufler können durch Zahlungstermine und Lieferzeitpunkte ihre Gewinne in 2025 und 2026 gezielt beeinflussen. Buchführungspflichtige Unternehmer erreichen eine Gewinnverschiebung bei der Bilanzierung z. B. dadurch, dass sie Lieferungen erst später ausführen oder anstehende Reparaturen und Beratungsleistungen vorziehen. Erfolgt die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung, reicht zur Gewinnverlagerung die Steuerung der Zahlungen über das Zu- und Abflussprinzip. Dabei ist die 10-Tage-Regel zu beachten, wonach regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben innerhalb dieser Frist nicht dem Jahr der Zahlung, sondern dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzurechnen sind.
Für Arbeitnehmende: Werbungskosten timen
Liegt der Betrag der beruflich veranlassten Werbungskosten 2025 über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro, empfiehlt sich eine Vorziehung wirtschaftlich sinnvoller Ausgaben ins Jahr 2025. Insbesondere Arbeitsmittel, Fortbildungen oder andere Ausgaben können bei richtiger Planung die Steuerlast in einem der beiden Jahre optimieren.
Strategisch bei Mietimmobilien handeln
Steuerpflichtige mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können durch Vorausschau profitieren:
- Anstehende Reparaturen sollten gegebenenfalls vorgezogen werden.
- Bei wesentlichen Mietausfällen 2025 besteht bis 31. März 2026 die Möglichkeit, einen Grundsteuererlass zu beantragen. Voraussetzung: Eine Ertragsminderung von mindestens 50 %.
- Größerer Erhaltungsaufwand kann auf bis zu fünf Jahre verteilt werden und so progressionsmindernd wirken.
- Bei verbilligter Vermietung an Angehörige ist darauf zu achten, dass die Miete mindestens 50-66 % der ortsüblichen Warmmiete beträgt, um den vollen Abzug der Werbungskosten zu sichern.
Freistellungsaufträge überprüfen
Kapitalanleger sollten ihre Freistellungsaufträge prüfen, um den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehegatten) optimal zu nutzen. Eine Neuberechnung oder Anpassung sichert hier steuerliche Vorteile.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Jahresende, um gezielt Maßnahmen zu ergreifen. Eine steuerlich fundierte Planung schont den Geldbeutel und stellt die Weichen für ein finanziell erfolgreiches 2026!