Neue Transparenz für das Finanzamt bei Online-Geschäften
Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz verpflichtet Betreiber von Plattformen (z. B. Airbnb, Amazon, Ebay etc.) ihre Nutzer (Verkäufer) ab dem Erreichen bestimmter jährlicher Aufgriffsgrenzen der Finanzverwaltung zu melden. Hintergrund ist das Ziel einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung der Einkünfte durch Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Ergänzt wird diese Meldepflicht um einen automatischen Austausch von Informationen zu Anbietern, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union steuerlich ansässig sind.
Im Ergebnis werden Anbieter gemeldet, die relevante Tätigkeiten ausführen und mit diesen Tätigkeiten die gesetzlich definierten Aufgriffsgrenzen überschreiten. Relevante Tätigkeiten sind z. B. die Vermietung von Ferienwohnungen über Airbnb, die Erbringung persönlicher Dienstleistungen (z. B. als Handwerkerarbeiten oder Influencer), der Verkauf von Waren (z. B. selbst hergestellte Produkte, gebrauchte Gegenstände etc.) oder auch die Vermietung von Anhängern oder Wohnwagen. Die Aufgriffsgrenze liegt bei weniger als 30 Fällen einer jeweils relevanten Tätigkeit und einer Vergütung von weniger als EUR 2.000 pro Jahr. Beide Grenzen müssen unterschritten werden, damit der Verkäufer von der Plattform nicht gemeldet wird. Neben Name, Anschrift, Steuer-ID und Geburtsdatum wird die im Meldezeitraum je Quartal erzielte Vergütung (nicht des Überschusses) sowie die Anzahl der relevanten Tätigkeiten gemeldet.
Adressat der Meldung ist das Bundeszentralamt für Steuern, welches diese Informationen dann den zuständigen Finanzämtern zur Verfügung stellt.
Durch diese neue Transparenz und das Meldeverfahren ist damit zu rechnen, dass einige gewerbliche Tätigkeiten aufgedeckt werden. Ob und in welcher Höhe dies mit Steuerzahlungen verbunden ist, ist sicher immer im Einzelfall zu überprüfen.