Steuererklärung 2019

Verlängerung der Frist zur Abgabe von Steuererklärungen

Mittlerweile hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 zu verlängern. Hintergrund dieser bisher einmaligen Maßnahme ist die aktuelle Coronasituation.

Grundsätzlich gilt für die Abgabe z. B. einer Einkommensteuererklärung der Termin 31. Juli des Folgejahres. Beauftragt man jedoch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung, dann gilt grundsätzlich der letzte Februartag des zweiten Folgejahres (faktisch also 14 Monate später) als letzter Termin.

Falls Sie Ihre Steuererklärung für 2019 momentan noch nicht abgegeben haben, können Sie dies demnach z. B. durch Einschaltung eines Steuerberaters noch über den Februar 2021 hinaus bis August 2021 hinauszögern. Ob dies Sinn macht, sei einmal dahingestellt.

Im Falle von sich ergebenden Steuernachzahlungen ist zu beachten, dass die Verzinsung der Nachzahlung für 2019 ab dem 01. April 2021 beginnen würde (0,5 % pro Monat). Aktuell ist jedoch im Gespräch, dass auch in diesem Fall eine Verlängerung des zinsfreien Zeitraums bis Ende September 2021 beschlossen werden soll. Dieser Beschluss der Bundesregierung soll kurzfristig erfolgen.

Zurück

Copyright 2024 © Klemcke Kreyenschmidt