Steueränderungen 2022
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Eine Vielzahl von steuerlichen Änderungen hat sich auch für das Jahr 2022 ergeben. Hier eine Auswahl einiger, viele Bürger betreffende, Punkte:
Eine Corona-Prämie bis EUR 1.500 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern (einmalig und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) steuerfrei nun bis zum 31.03.2022 zukommen lassen.
Die Freigrenze für Arbeitnehmer-Sachbezüge wurde von EUR 44 nun auf monatlich EUR 50 erhöht. Bis zu diesem Betrag entsteht keine Belastung mit Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Der Höchstbetrag von Unterhaltsleistungen (an Eltern oder Kinder = außergewöhnliche Belastungen) beträgt nun EUR 9.984 pro Jahr.
Bereits für die Steuererklärung 2021 gelten folgende Verbesserungen: Der so genannte Übungsleiter-Freibetrag wurde auf jährlich EUR 3.000 erhöht. Die Entfernungspauschale (Pendlerfahrten) beträgt ab dem 21. Km EUR 0,35 (statt EUR 0,30). Dies gilt auch für Familienheimfahrten (doppelte Haushaltsführung) und für Selbstständige. Anschaffungen von beruflicher Hard-/Software müssen i.d.R. über 3 Jahre steuerlich abgeschrieben werden. Ab 2021 kann jedoch ein Sofortabzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben vorgenommen werden. Vor 2021 vorgenommene Investitionen können sogar in voller Höhe nachträglich mit ihrem Restbuchwert steuermindernd abgezogen werden.
Eine Home-Office-Pauschale wurde bereits 2020 eingeführt für Arbeitnehmer und Freiberufler/Gewerbetreibende. An Tagen, wo ausschließlich zuhause gearbeitet werden musste, können max. EUR 600 (120 Tage x EUR 5) geltend gemacht werden.