Vorsteuerabzug

Sicherer Vorsteuerabzug durch korrekte Rechnungsstellung

Für einen Vorsteuerabzug ist es erforderlich, dass die Lieferung oder Leistung grundsätzlich an diejenige Person ausgeführt wird, die aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dem Leistungsaustausch zugrunde liegt, berechtigt oder verpflichtet ist. Leistungsempfänger ist somit regelmäßig der Auftraggeber oder Besteller einer Leistung. 

In der Praxis kommt es manchmal vor, dass Rechnungen zwar an die richtige Firma adressiert werden, jedoch Vertragspartner nicht die Firma, sondern eine andere Person ist. Im vorliegenden Fall ging es um Rechnungsbeträge eines Telefonanbieters. Für dessen Leistungen zu diesem Telefonvertrag war jedoch Vertragspartner nicht die Firma selbst, sondern der Gesellschafter-Geschäftsführer. Im Ergebnis wurde vom Finanzamt der Vorsteuerabzug versagt. 

Bitte beachten Sie dies bei Ihren laufenden Vertragsverhältnissen und passen Sie diese im Bedarfsfall an.

Zurück

Copyright 2024 © Klemcke Kreyenschmidt