Erbschaft- und Schenkungsteuer 

Gefahr für das Fortführen des Unternehmens

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung der Nachfolge dar. Je höher die Steuer ausfällt, desto größer ist das Risiko, dass die Erben das Unternehmen nicht fortführen können oder Vermögen – zum Beispiel Immobilien – veräußert werden muss. In jeder Phase gibt es jedoch Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen.

Gerne stehen wir Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite: 

  • Bewertung von Betriebsvermögen und Immobilien 
  • Beratung bei der Testamentsgestaltung und bei Erbverträgen 
  • Maßnahmen zur Steuervermeidung im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung o. Ä.) 
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Erstellung von Schenkungssteuererklärungen 
  • Überprüfung Ihres Erbschaftsteuer- oder Schenkungssteuerbescheides  
  • Führen von Einsprüchen gegen einen unrichtige Bescheide

Sie haben noch Fragen?

SKK denkt mit. Wir hören zu, wir beraten Sie individuell und aktiv, wir sind immer für Sie da. Sie haben feste Ansprechpartner bei uns. Diskretion und Vertrauen haben höchste Priorität. Wir freuen uns, Sie bei einem unverbindlichen Erstgespräch kennenzulernen.

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