Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmer dazu verpflichtet, eine obligatorische elektronische Rechnung (E-Rechnung) für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze an andere inländische Unternehmer auszustellen (inländische B2B-Umsätze).
Aufwendungen eines Arbeitgebers für Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Sommerfeste bleiben bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 110 pro Veranstaltung und pro Mitarbeiter steuerfrei.
Anfang September 2024 hat die Bundesregierung durch so genannte „Formulierungshilfen“ zum Steuerfortentwicklungsgesetz verbesserte Steuervergünstigungen beschlossen. Diese sollen für die Anschaffung von E-Autos im Zeitraum Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
Ehegatten können gemeinschaftlich ein sogenanntes Ehegattentestament errichten. Dieses kann notariell beurkundet werden oder aber auch eigenhändig handschriftlich niedergelegt werden. Durch ein Testament wird die sonst greifende gesetzliche Erbfolge verändert bzw. modifiziert.
Zur Eigenversorgung mit Ökostrom installieren immer mehr Bürger sogenannte Balkonkraftwerke. Damit wird eigener Strom generiert, in das eigene Stromnetz eingespeist und im Anschluss selbst verbraucht.