Ab Mai 2025 setzt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bei der Bearbeitung von Einkommensteuer-Erklärungen erstmals ein KI-gestütztes Modul ein.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Versicherten die Möglichkeit, freiwillige Sonderzahlungen zu leisten.
Ab 2025 sind Kinderbetreuungskosten mit 80 % der Aufwendungen abzugsfähig, höchstens jedoch EUR 4.800 pro Kind.
Hier eine kleine Auswahl von interessanten bereits beschlossenen Änderungen mit Wirkung ab 2025
Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmer dazu verpflichtet, eine obligatorische elektronische Rechnung (E-Rechnung) für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze an andere inländische Unternehmer auszustellen (inländische B2B-Umsätze).
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