Seit Anfang 2026 gibt es bekanntlich die sogenannte Aktivrente. Dabei handelt es sich um einen Steuerfreibetrag (Euro 24.000 im Jahr / Euro 2.000 pro Monat) auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Zum 1. Januar 2026 treten in Deutschland mehrere wichtige steuerliche Änderungen in Kraft, die sich direkt auf Einkommen, Familien und ehrenamtliches Engagement auswirken.
Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wurde durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV von zehn auf acht Jahre verkürzt. Dies betrifft sowohl das Steuerrecht als auch das Handelsrecht.
Zum Jahreswechsel 2025/2026 bietet sich die Gelegenheit, steuerliche Maßnahmen zu planen und gegebenenfalls Vorteile zu sichern. Ob im privaten Bereich, für Arbeitnehmende, Vermieter oder Unternehmer – kluge Entscheidungen zur Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben können Steuerlasten optimieren.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter vorgelegt, bekannt als Aktivrentengesetz.