Wird eine fremdfinanzierte Immobilie vermietet, kann der Vermieter seine Darlehenszinsen als Werbungskosten abziehen. Verschenkt jedoch der bisherige Eigentümer diese Immobilie, ohne dass der Beschenkte auch das Darlehen übernimmt, geht der Schuldzinsenabzug steuerlich verloren.
„Wie kann ich das von der Steuer absetzen?“ Der Wunsch, möglichst wenig Steuern zu zahlen, ist verständlich. Doch nicht jede steuerliche Spar-Idee ist auch wirtschaftlich sinnvoll.