Sofortabzug der Anschaffungskosten für EDV-Hardware/Software: Vor einigen Wochen hatten wir bereits über die geplanten Änderungen berichtet. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der technische Fortschritt auch bei der steuerlichen Auswirkung niederschlagen muss.
Bereits für die Jahre 2020 und 2021 gibt es eine Homeoffice-Pauschale als steuerliche Förderung, geregelt im Jahressteuergesetz 2020. Demnach wird eine Pauschale von 5 Euro täglich berücksichtigt, wenn an einem Arbeitstag sämtliche beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice erbracht werden und kein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer existiert.
Nach einer aktuellen Mitteilung vom Bund der Steuerzahler soll die Digitalisierung nun auch steuerlich stärker gefördert werden. Demnach wurde beschlossen, dass bestimmte digitale Wirtschaftsgüter nach Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden dürfen.
Steuererklärungen 2019: Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 zu verlängern. Hintergrund dieser bisher einmaligen Maßnahme ist die aktuelle Coronasituation.
Grundsätzlich stellt die Überlassung eines betrieblichen Fahrrades auch zur privaten Nutzung des Arbeitnehmers bei diesem einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar.