Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde das Portal für die Schlussabrechnungen der Coronahilfen mittlerweile freigeschaltet.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Höhe der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen vor einiger Zeit für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung bis Juli 2022 vorzunehmen.
Das Bundeskabinett hat am 16.02.2022 zur Bewältigung der Corona-Krise weitere Maßnahmen beschlossen. Die Abgabefristen für Steuererklärungen wurden noch einmal verlängert.
Da die bisherige Ermittlung der Einheitswerte für die Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber bis spätestens 2025 eine neue Lösung finden.