„Wie kann ich das von der Steuer absetzen?“ Der Wunsch, möglichst wenig Steuern zu zahlen, ist verständlich. Doch nicht jede steuerliche Spar-Idee ist auch wirtschaftlich sinnvoll.
Ab Mai 2025 setzt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bei der Bearbeitung von Einkommensteuer-Erklärungen erstmals ein KI-gestütztes Modul ein.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Versicherten die Möglichkeit, freiwillige Sonderzahlungen zu leisten.
Ab 2025 sind Kinderbetreuungskosten mit 80 % der Aufwendungen abzugsfähig, höchstens jedoch EUR 4.800 pro Kind.
Hier eine kleine Auswahl von interessanten bereits beschlossenen Änderungen mit Wirkung ab 2025
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