Im Rahmen des mittlerweile beschlossenen Wachstumschancengesetzes gab es einige weitere steuerliche Verbesserungen, die hier exemplarisch dargestellt werden: Geschenke an Geschäftspartner und Kunden sind dann steuermindernde Betriebsausgaben, wenn eine monetäre Grenze eingehalten wird.
Nach langem Hin und Her hat der Bundesrat Ende März 2024 das Wachstumschancengesetz genehmigt. Dieses beinhaltet eine Reihe von einzelnen Maßnahmen, die jedoch entgegen dem damaligen Entwurf nun in einer deutlich abgespeckten Version beschlossen wurden.
Ab dem Jahr 2023 sind Beiträge zur sogenannten Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und auch z. B. zertifizierte Rürup-Verträge) in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung abzugsfähig.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von bisher EUR 12,00 auf nun EUR 12,41 pro Stunde erhöht worden. Dieser Wert gilt für alle Beschäftigten, somit auch für Minijobber.