Ab dem Jahr 2023 sind Beiträge zur sogenannten Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und auch z. B. zertifizierte Rürup-Verträge) in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung abzugsfähig.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von bisher EUR 12,00 auf nun EUR 12,41 pro Stunde erhöht worden. Dieser Wert gilt für alle Beschäftigten, somit auch für Minijobber.
Aus vielfältigen Gründen ist es wichtig, den eigenen Willen und eigene Wünsche für alle denkbaren Szenarien wie Unfallfolgen, Krankheiten, Altersleiden und auch den eigenen Tod im Voraus zu bedenken und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Im Rahmen des Referentenentwurfs für ein Wachstumschancengesetz ist u.a. für höherwertige Elektrofahrzeuge eine wesentliche Verbesserung vorgesehen. Wie bisher ist es erforderlich, die private Mitnutzung eines betrieblichen Pkw als geldwerten Vorteil zu versteuern.