Weil Elektrofahrzeuge bei der Fahrt keine Treibhausgase ausstoßen, wird seit 2022 jedem Halter eines Elektrofahrzeuges eine so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zugerechnet.
Als Ausgleich für gestiegene Energiekosten erhalten Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von EUR 300,00. Begünstigt sind Arbeitnehmer (auch Mini-Jobber), Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte.
Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde das Portal für die Schlussabrechnungen der Coronahilfen mittlerweile freigeschaltet.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Höhe der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen vor einiger Zeit für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung bis Juli 2022 vorzunehmen.