Nach einer neuen Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung gelten bei einer installierten Leistung bis zu 10 KW und einer Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage ab dem 01. Januar 2004 neue Regeln.
Bereits für die Abgabe der Jahressteuererklärung 2019 wurde eine Fristverlängerung gewährt. Für steuerlich Beratene endet diese nun zum 31. August 2021. Auch für die entsprechende Verzinsung von Steuernachzahlungen für das Jahr 2019 wurde der Beginn des Zinslaufs vom 01. April 2021 auf den 01. Oktober 2021 verschoben.
Der Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sind über den 30.06.2021 nun bis zum 30.09.2021 verlängert worden. Demnach werden bis zum 30.09.2021 weiterhin 100 % der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Am 28.05.2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Prämien bis zum 31.03.2022 zu verlängern. Unverändert bleibt der bisherige Steuerfreibetrag von bis zu EUR 1.500. Diese Fristverlängerung führt nicht dazu, dass die EUR 1.500 mehrfach steuerfrei gewährt werden dürfen.
Eltern, die in 2021 in mindestens einem Monat Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten einen einmaligen Kinderbonus von EUR 150, der zusammen mit dem Kindergeld für Mai 2021 ausbezahlt werden soll. Eltern mit höherem Einkommen profitieren leider im Ergebnis nicht von diesem Kinder-Bonus.