Viele Unternehmen befinden sich derzeit in Kurzarbeit, um die aktuelle Krise meistern zu können. Voraussetzung für die Kurzarbeit sind entweder eine Betriebsvereinbarung oder entsprechende arbeitsvertragsrechtliche Regelungen.
Für viele Arbeitnehmer gibt es im neuen Jahr steuerliche Verbesserungen. Die Verpflegungspauschalen wurden für Berufstätige bei einer Auswärtstätigkeit von mehr als 8 Stunden von bisher 12 Euro auf nun 14 Euro pro Tag erhöht.
Ein privates Veräußerungsgeschäft beim Verkauf einer im Privatvermögen gehaltenen Immobilie liegt dann vor, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als 10 Jahre liegen. In diesem Fall muss ein etwaiger Gewinn aus dem Immobilienverkauf nach § 23 EStG versteuert werden.
Seit dem 01. Oktober 2020 müssen elektronische Kassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor dem Einsatz von Manipulationssoftware geschützt sein.
Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie wurde mittlerweile ein zweites Corona- Steuerhilfegesetz von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Neben der bereits in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wurden u. a. folgende steuerliche Maßnahmen vorgesehen: