Bereits für die Abgabe der Jahressteuererklärung 2019 wurde eine Fristverlängerung gewährt. Für steuerlich Beratene endet diese nun zum 31. August 2021. Auch für die entsprechende Verzinsung von Steuernachzahlungen für das Jahr 2019 wurde der Beginn des Zinslaufs vom 01. April 2021 auf den 01. Oktober 2021 verschoben.
Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie wurde mittlerweile ein zweites Corona- Steuerhilfegesetz von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Neben der bereits in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wurden u. a. folgende steuerliche Maßnahmen vorgesehen:
Der Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sind über den 30.06.2021 nun bis zum 30.09.2021 verlängert worden. Demnach werden bis zum 30.09.2021 weiterhin 100 % der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Im Vermittlungsausschuss konnten sich Bundestag und Bundesrat mittlerweile auf die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht einigen. Damit werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert.
Am 28.05.2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Prämien bis zum 31.03.2022 zu verlängern. Unverändert bleibt der bisherige Steuerfreibetrag von bis zu EUR 1.500. Diese Fristverlängerung führt nicht dazu, dass die EUR 1.500 mehrfach steuerfrei gewährt werden dürfen.