Mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung
Verlängerung der Abgabe-Frist
Bereits für die Abgabe der Jahressteuererklärung 2019 wurde eine Fristverlängerung gewährt. Für steuerlich Beratene endet diese nun zum 31. August 2021. Auch für die entsprechende Verzinsung von Steuernachzahlungen für das Jahr 2019 wurde der Beginn des Zinslaufs vom 01. April 2021 auf den 01. Oktober 2021 verschoben. Dies gilt im Umkehrschluss auch für Steuererstattungen. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 wurde nun auch um drei Monate verlängert. Demnach müssen nicht beratene Steuerzahler ihre Erklärung für 2020 erst bis zum 31. Oktober 2021 abgeben. Personen, die eine Steuerberaterin/einen Steuerberater dafür einschalten, haben nun sogar bis zum 31. Mai 2022 Zeit bis zur endgültigen Einreichung beim Finanzamt.