Der Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sind über den 30.06.2021 nun bis zum 30.09.2021 verlängert worden. Demnach werden bis zum 30.09.2021 weiterhin 100 % der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Am 28.05.2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Prämien bis zum 31.03.2022 zu verlängern. Unverändert bleibt der bisherige Steuerfreibetrag von bis zu EUR 1.500. Diese Fristverlängerung führt nicht dazu, dass die EUR 1.500 mehrfach steuerfrei gewährt werden dürfen.
Eltern, die in 2021 in mindestens einem Monat Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten einen einmaligen Kinderbonus von EUR 150, der zusammen mit dem Kindergeld für Mai 2021 ausbezahlt werden soll. Eltern mit höherem Einkommen profitieren leider im Ergebnis nicht von diesem Kinder-Bonus.
Sofortabzug der Anschaffungskosten für EDV-Hardware/Software: Vor einigen Wochen hatten wir bereits über die geplanten Änderungen berichtet. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der technische Fortschritt auch bei der steuerlichen Auswirkung niederschlagen muss.
Bereits für die Jahre 2020 und 2021 gibt es eine Homeoffice-Pauschale als steuerliche Förderung, geregelt im Jahressteuergesetz 2020. Demnach wird eine Pauschale von 5 Euro täglich berücksichtigt, wenn an einem Arbeitstag sämtliche beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice erbracht werden und kein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer existiert.