Das Bundeskabinett hat am 16.02.2022 zur Bewältigung der Corona-Krise weitere Maßnahmen beschlossen. Die Abgabefristen für Steuererklärungen wurden noch einmal verlängert.
Da die bisherige Ermittlung der Einheitswerte für die Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber bis spätestens 2025 eine neue Lösung finden.
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen ist die Übertragung des halben Kinderfreibetrages auf den anderen Elternteil dann möglich, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht im Wesentlichen nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass der anteilig auf das Arbeitszimmer entfallende Veräußerungsgewinn ebenfalls nicht steuerpflichtig ist. Grundsätzlich müssen Eigentümer ihr selbst genutztes Wohneigentum beim Verkauf nicht versteuern,