Als Ausgleich für gestiegene Energiekosten erhalten Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von EUR 300,00. Begünstigt sind Arbeitnehmer (auch Mini-Jobber), Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte.
Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde das Portal für die Schlussabrechnungen der Coronahilfen mittlerweile freigeschaltet.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Höhe der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen vor einiger Zeit für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung bis Juli 2022 vorzunehmen.
Das Bundeskabinett hat am 16.02.2022 zur Bewältigung der Corona-Krise weitere Maßnahmen beschlossen. Die Abgabefristen für Steuererklärungen wurden noch einmal verlängert.