Die Einkommensteuererklärung 2023 ist grundsätzlich bis zum 31.08.2024 beim Finanzamt einzureichen. Lassen Sie sich dabei durch einen Steuerberater vertreten, verlängert sich diese Frist bis zum 31.05.2025.
Im Rahmen des mittlerweile beschlossenen Wachstumschancengesetzes gab es einige weitere steuerliche Verbesserungen, die hier exemplarisch dargestellt werden: Geschenke an Geschäftspartner und Kunden sind dann steuermindernde Betriebsausgaben, wenn eine monetäre Grenze eingehalten wird.
Nach langem Hin und Her hat der Bundesrat Ende März 2024 das Wachstumschancengesetz genehmigt. Dieses beinhaltet eine Reihe von einzelnen Maßnahmen, die jedoch entgegen dem damaligen Entwurf nun in einer deutlich abgespeckten Version beschlossen wurden.
Ab dem Jahr 2023 sind Beiträge zur sogenannten Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und auch z. B. zertifizierte Rürup-Verträge) in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung abzugsfähig.