Abgabefristen für Steuererklärungen 2023
Die Einkommensteuererklärung 2023 ist grundsätzlich bis zum 31.08.2024 beim Finanzamt einzureichen. Lassen Sie sich dabei durch einen Steuerberater vertreten, verlängert sich diese Frist bis zum 31.05.2025.
Die Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2022 ist bereits am 30.09.2023 abgelaufen, jedoch nicht für steuerlich beratene Bürger. Diese haben dafür Zeit bis längstens 31.07.2024.
Arbeitnehmer sind in folgenden Fällen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet:
- Falls sonst keine anderen Einkünfte erzielt, aber Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld über EUR 410 pro Jahr bezogen wurden.
- Wenn nebeneinander Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wurde.
- Wenn bei Eheleuten beide Arbeitslohn bekommen und einer von beiden nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
Falls keine Verpflichtung zur Abgabe besteht, kann jedoch auf Antrag noch eine Steuerklärung innerhalb von 4 Jahren beim Finanzamt eingereicht werden, demnach für das Jahr 2020 noch bis zum 31.12.2024 und für das Jahr 2023 bis längstens zum 31.12.2027.