Reformpläne der Bundesregierung für die Einkommensteuer ab 2027
Die Bundesregierung hat Anfang Juli Reformpläne für die Einkommensteuer ab dem Jahr 2027 vorgestellt. Ziel ist eine spürbare Entlastung insbesondere für Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Reform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das jährliche Entlastungsvolumen wird mit rund 10 Mrd. EUR beziffert.
Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag soll in zwei Stufen bis 2028 auf voraussichtlich 12.900 EUR (bzw. 25.800 EUR für Ehegatten) steigen.
Kindergeld: Das Kindergeld wird ebenfalls in zwei Stufen von derzeit 259 EUR auf voraussichtlich 272 EUR im Jahr 2028 erhöht.
Arbeitnehmer Pauschbetrag: Eine Erhöhung um 200 EUR auf dann 1.430 EUR ist vorgesehen.
Familienentlastung: Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums profitiert eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen (Haushaltseinkommen ca. 60.000 EUR) ab dem Jahr 2028 mit einer Entlastung von mehr als 600 EUR pro Jahr.
Reichensteuer: Der Reichensteuersatz von 45 % soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR greifen (bisher ab ca. 277.826 EUR). Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR gilt ein erhöhter Steuersatz von 47 %.
Pauschalsteuer Minijobs: Der Pauschalsteuersatz bei geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs) wird von bisher 2 % auf künftig 5 % angehoben.
Steuerermäßigung Handwerkerleistungen: Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen wird von bisher 20 % der Arbeitskosten (maximal 1.200 EUR/Jahr) auf künftig nur noch 15 % und maximal 900 EUR/Jahr reduziert.
Sonn- und Feiertagszuschläge: Die Obergrenze für steuerfreie Zuschläge nach §3b EStG wird zum Jahreswechsel auf einen Stundenlohn von bis zu 75 EUR erhöht (bisher max. 50 EUR). Im Bereich eines Tarifvertrags sollen diese Zuschläge zudem vollständig beitragsfrei gestellt werden.
Abfindungen: Abfindungszahlungen werden steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird – je schneller, desto größer der Vorteil.
Die genannten Beträge werden im Gesetzgebungsverfahren und nach Vorlage des Existenzminimumberichts (Herbst 2026) final festgelegt; Änderungen sind möglich, da Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen.